Arbeitsrecht für Betriebsräte

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Hilfe für Betriebsräte

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  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung
  • Beratung bei Mitbestimmung, Verhandlungen, Beschlussverfahren oder Betriebsverfassungsrecht
  • Durchführung von Betriebsratsschulungen
  • Über 20 Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten garantieren Ihnen eine hohe Professionaliät
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Seit über 20 Jahren vertreten wir die Interessen von Betriebsräten und setzen diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.

Wir beraten die Betriebsräte z.B. bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und begleiten die Beratungen mit dem Arbeitgeber. Kommt es bei Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung zu keiner Einigung mit dem Arbeitgeber, vertreten wir die Interessen des Betriebsrats im Einigungsstellenverfahren. Dies umfasst auch Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Darüber hinaus vertreten wir die Interessen des Betriebsrats in Beschlussverfahren zur Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte (z.B. §§ 99 ff. BetrVG).

Zudem bieten wir Schulungen für Betriebsräte in allen arbeits- und betriebsverfassungs-rechtlichen Themen an. Neben den Standardthemen wie Arbeits- und Betriebsver- fassungsrecht bieten wir Ihnen auch auf Ihre speziellen Probleme passende Schulungen an.

Natürlich beraten wir die Betriebsräte auch in allen Fragen des Arbeits- und Betriebs-verfassungsrechts.

Um die Möglichkeit der Beratung der Betriebsräte zu vereinfachen, bieten wir sog. Beratungsverträge an. Im Rahmen des vereinbarten (monatlichen) Stundenkontingents kann sich der Betriebsrat dann zu allen Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts beraten lassen.

Für eine ständige Hinzuziehung einer Rechtsanwaltskanzlei als Berater des Betriebsrats ist jedoch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erforderlich. Zudem muss eine Honorarvereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Rechtsanwalt geschlossen werden.

Erzwingen lässt sich der Abschluss einer solchen Vereinbarung zwar nicht, allerdings bietet sie sowohl für Arbeitgeber als auch den Betriebsrat eine Vielzahl von Vorteilen. So muss z.B. der Betriebsrat nicht für jede Beratung einen Beschluss fassen. Zudem werden viele Konflikte, die oftmals aus Unkenntnis entstehen, im Vorfeld verhindert, da der Betriebsrat jederzeit auf anwaltliche Beratung zugreifen kann. Dadurch verringert sich Konfliktpotential, so dass arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und teure Einigungs-stellenverfahren vermieden werden können.